Das folgende Leitbild der Kinder- und Jugendarbeit wurde im Januar 2025 überarbeitet und beschlossen:
Die Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde Wermelskirchen ist durch Beschluss des Presbyteriums an den CVJM Wermelskirchen, den CVJM Tente und den CVJM Hünger delegiert worden. Die drei Jugendverbände bieten Kinder – und Jugendgruppen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche an. In allen Jugendverbänden sind neben der Gruppen- und Freizeitarbeit andere Aktivitäten vorhanden: Sportgruppen sowie einzelne Aktionen und offene Angebote.
Die Evangelische Kirchengemeinde achtet die Selbständigkeit der Jugendverbände. Sie sucht gemeinsam mit den Jugendverbänden nach Möglichkeiten eines engen Miteinanders. Zuständigkeiten werden geklärt, Ansprechpartner*innen festgelegt. Ziel aller Beteiligten ist es, dass durch eine attraktive Gruppenarbeit und die Vermittlung von Gemeinschaftserfahrung Kinder und Jugendliche den Glauben an Jesus Christus kennenlernen.
Insbesondere an den Schnittstellen zwischen der Arbeit der Jugendverbände und der Evangelischen Kirchengemeinde ist ein enges Miteinander nötig.
Die Jugendverbände nehmen neben den Angeboten des Dachverbandes die Angebote des kreiskirchlichen Jugendreferats wahr.
Neben der Jugendarbeit in den Verbänden gibt es im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde Aktivitäten, in denen sich Kinder und Jugendliche außerhalb der Verbände treffen: Kindergottesdienste, Spielkreise für Kleinkinder, Konfirmandenarbeit, Kinder- und Jugendchorarbeit.
Die Evangelische Kirchengemeinde bietet verschiedene Modelle der Konfirmandenarbeit wie zum Beispiel ein Samstagsmodell oder eine Konfirmandenfreizeit an. Die Überleitung in die Jugendarbeit wird aktiv und kreativ betrieben.
Die Zusammenarbeit mit den evangelischen Kindertagesstätten ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der familienbezogenen Gemeindearbeit. Die Evangelische Kirchengemeinde ist mit der religionspädagogischen Begleitung der Evangelischen Kindertagesstätten betraut. Gemeinsam mit Kindergartenkindern, deren Familien und anderen Gemeindegliedern werden kindgerechte Gottesdienste gefeiert
Mit den Schulen finden regelmäßig ökumenische Schulgottesdienste statt. Die Schulgottesdienste stellen eine wichtige Ergänzung des Schulalltages dar. Für die Evangelische Kirchengemeinde sind sie eine Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen den christlichen Glauben als wichtige Lebens- und Orientierungshilfe nahezubringen. Sie stellen zudem eine Verbindung zwischen Schule und Kirche her. Die Evangelische Kirchengemeinde unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Religionslehrer*innen am Ort bei der Wahrnehmung des Religionsunterrichtes.
Die Evangelische Kirchengemeinde begleitet ihre Kinder und Jugendlichen in den Jahren ihres Heranwachsens und vermittelt ihnen Orientierungshilfe, Gemeinschaftserfahrung und Lebensfreude. Auf der Suche nach Orientierung wird jungen Menschen der christliche Glaube als eine wichtige Lebenshilfe nahegebracht. Die Evangelische Kirchengemeinde ist offen für Jugendliche und Kinder, ihre Ideen und Ansichten, ihre Ausdrucksformen und ihre Art zu glauben. Dazu kommen Themen aus ihrer Lebenswelt in der Evangelischen Kirchengemeinde vor.
Die Evangelische Kirchengemeinde nimmt die Jugendlichen ernst in ihren Erwartungen, mitgestalten und verändern zu können. Auch für die zukünftige Gestaltung und das Leben in der Evangelischen Kirchengemeinde ist das Zugehen auf und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von entscheidender Bedeutung. Partizipation wird als eine Grundhaltung betrachtet, die die Begegnung von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe, gegenseitiges Zuhören, gegenseitige Wertschätzung und Achtsamkeit im Umgang miteinander beinhaltet. Deshalb sind die Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen, die sie unmittelbar betreffen, ein Grundprinzip. Dazu gehören Inhalte der Arbeit, Räumlichkeiten und Finanzen. Kinder und Jugendliche werden ermutigt und unterstützt und zu Mitgestaltung, Mitentscheidung und Mitverantwortung befähigt.
Eine Ethikleitlinie als Grundsatz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und ein ausführliches Präventions- und Schutzkonzept wurden beschlossen und werden gelebt.
Verabschiedet im Jugendausschuss am 23. Januar 2025
Weitere Leitbilder bzw. Grundsätze: