Die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus steht im Mittelpunkt unserer Evangelische Kirchengemeinde. Die Verkündigung hat zum Ziel, zum Glauben an Jesus Christus einzuladen, den Glauben an Jesus Christus zu vertiefen und so allen, die sich ansprechen lassen, Orientierung und Hilfe zukommen zu lassen. In der unüberschaubaren religiösen und weltanschaulichen Vielfalt unserer Zeit bedeutet der Bezug zu dem gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus ein unverwechselbares Profil, das reflektiert und eindeutig nach innen und nach außen zu vertreten ist. Die Verkündigung erfolgt elementar, also zeit- und lebensbezogen.
Die Verkündigung des Evangeliums geschieht in Gottesdiensten, in vielfältigen Gruppenaktivitäten, im Einzelgespräch und in öffentlichen Äußerungen der Evangelischen Kirchengemeinde. Von großer Bedeutung ist daneben das gelebte Zeugnis im Alltag, das sich z.B. im Lebensstil, im Miteinander in der Evangelischen Kirchengemeinde und im Umgang mit Unterschieden und Konflikten ausdrückt.
Träger der Verkündigung ist neben den Ordinierten jedes Evangelische Gemeindeglied. Die Evangelische Kirchengemeinde bietet Fortbildungsveranstaltungen zur Förderung der Sprachfähigkeit und der Praxis des Glaubens an.
Der sonntägliche Gottesdienst in seiner geprägten liturgischen Gestalt wendet sich an alle Gemeindeglieder. Bei seiner Vorbereitung und Gestaltung arbeiten Pfarrer/innen, Kantor/in, Küster/in und ehrenamtliche Gemeindeglieder zusammen, so daß der Gottesdienst als Feier der Gemeinde erfahren werden kann.
Daneben treten vielfältige zielgruppenorientierte Gottesdienste, die altersspezifische Verkündigung und Anbetung ermöglichen. Die zunehmende Indivi- dualisierung unserer Gesellschaft erfordert es, das Gottesdienstangebot künftig noch stärker milieuspezifisch zu differenzieren. Ziel ist es, durch niederschwellige Gottesdienste neue Zielgruppen zu Verkündigung und Anbetung einzuladen .
Die Sakramente Taufe und Abendmahl sind die besonderen sichtbaren Formen der Verkündigung in der Gemeindearbeit. Mit Alten und Kranken wird das Abendmahl in den Häusern gefeiert. Den in ihren Lebensmöglichkeiten Eingeschränkten wird so die Verkündigung durch das Sakrament und die gottesdienstliche Gemeinschaft nahegebracht. Die Taufvorbereitung mit den Eltern bietet die Möglichkeit, Kontakte zu vertiefen und die Bedeutung der Taufe hervorzuheben. Auch nach der Taufe pflegt die Evangelische Kirchengemeinde den Kontakt zu den jungen Familien.
Zu den Wendepunkten des Lebens (Taufe, Einschulung, Konfirmation, Hochzeit, Ehejubiläen, Beerdigung) werden besondere öffentliche Gottesdienste angeboten, die mit den Beteiligten in seelsorgerlichen Gesprächen vorbereitet werden. Das Evangelium wird dabei in die spezifische Lebenssituation hinein ausgelegt. Die Evangelische Kirchengemeinde nimmt an dieser Stelle die volkskirchliche Situation ernst und bietet ihren Dienst auch denen an, die bewußt auf weiteren Kontakt zur Evangelischen Kirchengemeinde verzichten. Auch diese Gottesdienste sind missionarische Situationen.
Wie die Verkündigung des Evangeliums ist auch die Seelsorge eine Grunddimension aller gemeindlicher Aktivitäten. Seelsorge nimmt die Situation des einzelnen ernst und vermittelt Glaubenshilfe und Lebenshilfe. In der Evangelischen Kirchengemeinde wird dafür Sorge getragen, daß der einzelne in seiner Individualität geachtet und gefördert wird. Seelsorge im engeren Sinn geschieht in der persönlichen Begegnung untereinander, wo eine öffnung für die persönlichen Fragen und Nöte erfolgt und Hilfen im Horizont des Evangeliums gesucht und gefunden werden. Dazu tragen in hohem Maße ehrenamtliche Mitarbeiter/innen im Besuchsdienst bei. Pfarrer/innen und Jugendreferenten sind für die Seelsorge in ihrem Bezirk bzw. Arbeitsbereich verantwortlich. Sie haben Zeit für persönliche Gespräche. Hausbesuche zu besonderen Anlässen, z.B. Geburtstag, Krankheit, Elternkontakte, Kasualien sind Anknüpfungspunkte für seelsorgliche Kontakte. Es gehört zum Profil unserer Evangelischen Kirchengemeinde, daß sie über hauptamtliche Kompetenz für Seelsorge und Beratung verfügt, die in Anspruch genommen werden kann. Dies wird in der öffentlichkeit stärker bekanntgemacht.
Presbyteriumsbeschluß vom 23.Oktober 1998
Das Presbyterium beschließt, sich im Blick auf die gesamte Gemeindearbeit in den nächsten 10 Jahren an dem jetzt vorgelegten und besprochenen Leitbild zu orientieren. Der Text des Leitbildes wird in der Evangelischen Kirchengemeinde bekanntgemacht. Der Gemeinde soll auf einer Gemeindeversammlung im Januar 1999 Gelegenheit gegeben werden, das Leitbild zu diskutieren und weitere Anregungen beizutragen. Die Ausschüsse werden beauftragt, bis Mai 1999 zu den Teilkonzepten konkrete Maßnahmenkataloge zu erarbeiten und dem Presbyterium zur Beschlußfassung vorzulegen:
- der Diakonieausschuß zum Teilkonzept Diakonie;
- der Jugendausschuß zum Teilkonzept Kinder- und Jugendarbeit;
- der Personalausschuß zum Teilkonzept Mitarbeiter/innen;
- der Redaktionsausschuß zum Teilkonzept Öffentlichkeitsarbeit;
- der Finanzausschuß zum Teilkonzept Verwaltung und Finanzen;
- der Ausschuß Theologie und Gottesdienst zum Teilkonzept Verkündigung und Seelsorge.
Darüber hinaus beruft des Presbyterium die Mitglieder der Projektgruppe Leitbild als Koordinationsausschuß und beauftragt sie mit der Koordination und Steuerung der weiteren Arbeit am Leitbild und der Erarbeitung der Maßnahmenkataloge.
Das Presbyterium beruft eine Arbeitsgruppe “Zukunftswerkstatt”, die kontinuierlich Ideen und Vorschläge für die Gestaltung der Evangelischen Kirchengemeinde entwickelt und sammelt.
Die Ausschüsse, die für die Teilkonzepte Allgemeine Gemeindearbeit und Kultur Maßnahmenkataloge erarbeiten sowie die Arbeitsgemeinschaft “Zukunftswerkstatt” werden unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus der Gemeindeversammlung zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt.
- Diakonie
- Allgemeine Gemeindearbeit
- Kinder- und Jugendarbeit
- Kultur: Bildung, Musik, Kunst
- Mitarbeiter/innen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltung und Finanzen
- Verkündigung und Seelsorge