Verwaltung und Finanzen

Die Evangelische Kirchengemeinde hat die Verwaltung ihrer Angelegenheiten als rechte Haushalterin zu verantworten. Über die Kirchensteuereinnahmen hinaus darf die Evangelische Kirchengemeinde Geld erwirtschaften. Dabei muß es gerecht, sozialverträglich und ökologisch zugehen. Die Verwaltung der Evangelischen Kirchengemeinde geschieht gemeindenah, transparent und wirtschaftlich. Aufbau und Ablauf der Organisation werden effektiv gestaltet. Einzelbereiche werden, wo sinnvoll, ausgelagert. Der mit Sicherheit zu erwartende weitere Rückgang an Kirchensteuereinnahmen zwingt zu rechtzeitigen Konsequenzen. Die Größenordnung solcher Einnahmeausfälle ist nicht abzuschätzen. Knappe Finanzen sind zuerst Anreiz, nach kreativen wirtschaftlichen Lösungen zu suchen, erst dann sind Leistungseinschränkungen zu verantworten. Ziel bei allen finanziellen Entscheidungen ist die materielle Absicherung kirchlichen Lebens und kirchlicher Arbeit am Menschen für die Zukunft. Hierfür ist es notwendig, Prioritäten zu erarbeiten, die in anderen Konzepten beschrieben sind. Die größten Ausgabenblöcke sind nach Abzug der innerkirchlichen Umlagen die personalintensiven Bereiche Verwaltung, Kindergärten, Küster- und Hausmeisterdienst, Jugendarbeit sowie im Blick auf Sachkosten die Gebäudeunterhaltung. Unter diesen Rahmenbedingungen stehen Struktur, Verwaltung und Finanzen unserer Gemeinde auf dem Prüfstand.

Nachstehendes wird für notwendig gehalten:

  • Die Evangelische Kirchengemeinde prüft, welche zentralisierungsfähigen Aufgaben auf den Kirchenkreis oder Dritte übertragen werden können, um Synergieeffekte zu erzielen. Die Gemeindeverwaltung erledigt nur noch die pfarramtlichen und gemeindegebundenen Aufgaben.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde überprüft Dienstleistungsverträge darauf, ob günstigere Lösungen auf dem Markt zu finden sind.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde überprüft ihre Gemeindesatzung und die Dienstanweisungen daraufhin, in welchem Maße weitere Verantwortungen auf Ausschüsse und/oder Mitarbeiter/innen übertragen werden können.
  • Das Presbyterium und die Ausschüsse arbeiten straff und zeitökonomisch.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde führt bei geeigneten Einrichtungen das Budgetierungsverfahren ein, um wirtschaftliches und kostenbewußtes Handeln der Mitarbeiter/innen verstärkt zu ermöglichen.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde erschließt neue finanzielle Potentiale.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde trennt sich von unwirtschaftlichem Haus- und Grundbesitz, soweit die Wirtschaftlichkeit nicht erhöht werden kann und dem insbesondere ökologische Gesichtspunkte nicht entgegenstehen. Der Veräußerungserlös wird mit dem Ziel einer nachhaltigen Rendite angelegt. Die Evangelische Kirchengemeinde prüft, auf welche Gebäude ggf. verzichtet werden kann, falls neue Nutzungskonzepte nicht tragen.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde investiert vorhandene “freie Rücklagen³ zur Vorbeugung gegen denkbare Inflationstendenzen in krisensichere und rentable Anlagen.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde strebt die teilweise oder gänzliche Kostenübernahme der bestehenden Zuschußbetriebe “Kindergärten durch die öffentliche Hand an, wobei die kirchliche Trägerschaft unabdingbare Voraussetzung bleibt.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde erarbeitet ein Konzept zur aktiven Vermietung von Räumlichkeiten z.B. in Gemeindehäusern und Kindergärten. Um den Kostendeckungsgrad dieser Gebäude zu erhöhen, kann zusätzlicher Personalaufwand sinnvoll und geboten sein. Kirchliche Veranstaltungen haben Vorrang vor Fremdnutzung.

 

 

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